DTTB-Beschluss zur Fortführung der Saison

Covid-19-Pandemie: DTTB-Präsidium entscheidet endgültig bis 8. März über die Fortsetzung der Saison

Spielbetrieb von den 2. Bundesligen bis Oberligen bleibt bis Ende Februar unterbrochen

Frankfurt/Main. Die Unterbrechung des Spielbetriebs für die 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren sowie aller Regional- und Oberligen wird wegen des anhaltenden Lockdowns im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Das hat das Präsidium des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) als zuständiges Gremium beschlossen. Alle bis 28. Februar angesetzten Mannschaftskämpfe werden verlegt.

Je nach Anzahl der noch ausstehenden Mannschaftskämpfe werden für die Austragung der Corona-bedingt beschlossenen Einfachrunde bis zum 9. Mai Blockspieltage mit mehreren Punktspielen verschiedener Teams an einem Ort in Betracht gezogen. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Mannschaften mehrere Mannschaftskämpfe an einem Wochenende bestreiten müssen. Für die Durchführung solcher Blockspieltage kommen alle Vereine der betreffenden Liga oder ggf. neutrale Orte in Frage. Als mögliche Termine für Blockspieltage sind der 24./25. April 2021 (europäische Olympia-Qualifikation), der 1./2. Mai 2021 sowie der 8./9. Mai 2021 vorgemerkt.

Bis zum 8. März wird das DTTB-Präsidium zudem seine Entscheidung treffen und mitteilen, ob die Spielzeit 2020/21 bis zum 9. Mai 2021 überhaupt noch ausgetragen werden kann oder die laufende Saison abgebrochen wird.

Vereinsmeldung jetzt bis zum 15. April bzw. 15. Mai möglichFür die 1. Damen-Bundesliga sowie die 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren wird der Endtermin der Vereinsmeldung für die Spielzeit 2021/22 um einen Monat auf den 15. April 2021 verschoben. Sollte nach Ende dieser Frist die Sollstärke einer Bundesliga-Gruppe nicht erreicht werden, ist es weiteren Vereinen, die das Recht auf den Direktaufstieg erworben haben oder im Zuge der Auffüllreihenfolge für die nächsthöhere Spielklasse berücksichtigt werden würden, möglich, die Teilnahme- und Verpflichtungserklärung bis zum 15. Mai 2021 einzusenden. Der ursprüngliche Termin hierfür war der 15. April.

Zu den Präsidiumsbeschlüssen im Wortlaut (pdf-Format)

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