Liebe Vereinsmitglieder,
am Freitag tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wichtigsten Punkte für unseren Verein sind:
– Es gibt keine Regelung mehr, dass ab einem bestimmten Inzidenzwert Sport in Innenräumen nicht mehr zulässig ist. Damit bleiben die Hallen auf absehbare Zeit offen.
– Für die Teilnahme am Sport in Innenräumen muss ein Nachweis der vollständigen Immunisierung (geimpft oder genesen) oder ein aktueller negativer Test vorgelegt werden. Personen, die keinen dieser Nachweise erbringen können, dürfen nicht am Sport teilnehmen (und sollen nicht in der Halle sein).
– Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen keinen Test vorlegen. Sie gelten als getestete Personen, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
Für den Vereinsvorstand bedeutet das, dass die Einhaltung der 3G-Regel regelmäßig überprüft werden muss. Bei Verstößen drohen den Verantwortlichen erhebliche Bußgelder. Ich bitte daher, zu jedem Training einen Nachweis über die vollständige Immunisierung oder einen aktuellen Test mitzubringen, der dann von einem anwesenden Vorstandsmitglied oder von dem für die Einhaltung der Corona-Regeln jeweils verantwortlichen Hallenbeauftragten kontrolliert wird.
Die 3G-Regel gilt selbstverständlich auch für Gastspieler und, sobald die Saison begonnen hat, für gegnerische Mannschaften. In diesen Fällen sind die Mannschaftsführer für die Einhaltung der 3G-Regel verantwortlich.
Da ich davon ausgehe, dass die allermeisten Vereinsmitglieder bereits jetzt oder in absehbarer Zeit vollständig geimpft sind, halte ich die o.g. Regeln für umsetzbar.
Aktualisierte Corona-Regeln des DTTB oder des WTTV gibt es noch nicht. Falls es geänderte Tischtennis spezifische Regeln gibt, werdet Ihr informiert.
Viele Grüße
Arno Einck
(Geschäftsführer, für den Vorstand)